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   BVerwG, 21.09.1998 - 2 B 46.98   

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BVerwG, 21.09.1998 - 2 B 46.98 (https://dejure.org/1998,21807)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1998 - 2 B 46.98 (https://dejure.org/1998,21807)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1998 - 2 B 46.98 (https://dejure.org/1998,21807)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10

    Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche;

    Sie sind deshalb schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dort zumindest in Betracht gezogen worden, wo Pflichtverletzungen in einem sozialrechtlich geprägten Verwaltungsverfahren durch Naturrestitution auszugleichen sind und keine Spezialregelungen bestehen (vgl. - einen Herstellungsanspruch jeweils nur wegen des Fehlens einzelner Voraussetzungen verneinend - Beschluss vom 21. September 1998 - BVerwG 2 B 46.98 - Buchholz 239.1 § 15 BeamtVG Nr. 1 sowie Urteil vom 18. April 1997 a.a.O.; offen gelassen für das Recht der Ausbildungsförderung hingegen im Urteil vom 23. Februar 2010 - BVerwG 5 C 13.09 - Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 17).

    Eine solche Zurechnung ist nur dann möglich, wenn eine Funktionseinheit in der Weise besteht, dass ein anderer Leistungsträger oder eine andere Behörde in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet wird, diese Behörde sich also für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde oder Stelle bedient (stRspr, vgl. BSG, Urteile vom 30. September 2009 - B 9 VG 3/08 R - BSGE 104, 245 , vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 17/96 - BSGE 79, 177 , vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 - SozR 3-1200 § 14 SGB I Nr. 22 , vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 24/91 - BSGE 71, 217 und vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 68/83 - BSGE 57, 288 ; ebenso BVerwG, Beschluss vom 21. September 1998, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 6 A 1040/12

    Schadensersatzbegehren eines Beamten bzgl. der vom Land ersparten Aufwendungen

    Soweit eine Übertragung des im Sozialrecht entwickelten Rechtsinstituts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs auf beamtenrechtliche Fallgestaltungen in Betracht kommen sollte, vgl. hierzu: ablehnend für das allgemeine Verwaltungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - 3 C 48.86 -, juris, Rn. 21; offen gelassen: BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2010 - 5 C 13.09 -, juris, Rn. 16, vom 21. September 1998 - 2 B 46.98 -, juris, Rn. 3, und vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 -, juris, Rn. 49, bejahend für sozialrechtlich geprägte Verwaltungsverfahren: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 C 36.10 -, juris, Rn. 16; ablehnend für das Beamtenrecht: OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 5 LA 46/13 -, juris, Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 4 S 221/13 -, juris, Rn. 23, scheitert ein Anspruch des Klägers daran, dass das beklagte Land keine ihm obliegende Pflicht zur Beratung und Auskunft verletzt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20

    Anspruch auf Verzinsung eines gerichtlich zugesprochenen Ledigenzuschlags zu den

    Sie sind deshalb schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dort zumindest in Betracht gezogen worden, wo Pflichtverletzungen in einem sozialrechtlich geprägten Verwaltungsverfahren durch Naturrestitution auszugleichen sind und keine Spezialregelungen bestehen (vgl. - einen Herstellungsanspruch jeweils nur wegen des Fehlens einzelner Voraussetzungen verneinend - Beschluss vom 21.09.1998 - 2 B 46.98 -, Buchholz 239.1 § 15 BeamtVG Nr. 1 sowie Urteil vom 18.04.1997, a. a. O.; offen gelassen für das Recht der Ausbildungsförderung im Urteil vom 23.02.2010 - 5 C 13.09 -, Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 17).
  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 13 K 7598/15

    Künstliche Befruchtung; unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

    Soweit eine Übertragung dieses im Sozialrecht entwickelten Rechtsinstituts auf beamtenrechtliche Fallgestaltungen in Betracht kommen sollte, vgl. hierzu: ablehnend für das allgemeine Verwaltungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - 3 C 48.86 -, juris, Rn. 21; offen gelassen: BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2010 - 5 C 13.09 -, juris, Rn. 16, vom 21. September 1998 - 2 B 46.98 -, juris, Rn. 3, und vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 -, juris, Rn. 49, bejahend für sozialrechtlich geprägte Verwaltungsverfahren: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 C 36.10 -, juris, Rn. 16; ablehnend für das Beamtenrecht: OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 5 LA 46/13 -, juris, Rn. 16; vgl. auch VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 4 S 221/13 -, juris, Rn. 23, scheitert ein Anspruch der Klägerin jedenfalls daran, dass die Beklagte keine ihr obliegende Pflicht zur Beratung und Auskunft verletzt hat.
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